Entscheiden Sie mit Ihrer Patientenverfügung selbst, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn Sie im Ernstfall nicht mehr ansprechbar sind.
Warum brauche ich eine Patientenverfügung?
Wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind, hilft eine Patientenverfügung Ihren Angehörigen und dem Behandlungsteam, die Entscheidung in Ihrem Sinne zu treffen.
Es gibt Situationen im Leben, in denen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht nicht mehr wahrnehmen können. Zum Beispiel bei einer schweren Demenz oder im Koma. Deshalb können Sie in einer Patientenverfügung rechtzeitig festhalten, wie Sie in einem solchen Fall medizinisch behandelt werden möchten. Es ist auch möglich eine nahestehende Person zu bestimmen, die medizinische Entscheidungen an Ihrer Stelle treffen darf.
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Sprache
Deutsch
10 häufige Fragen zur Patientenverfügung
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur Patientenverfügung. Schicken Sie uns ein E-Mail, wenn Sie auf Ihre persönliche Frage keine Antwort finden.
Ist die Patientenverfügung rechtsverbindlich?
Ja. Seit dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechtes (1.1.2013). Seither gilt die Rechtsverbindlichkeit für Ärzte und Behandlungsteam schweizweit.
Muss die Patientenverfügung notariell beglaubigt sein?
Die Patientenverfügung ist mit Ort, Datum und Unterschrift gültig und benötigt keine weitere Beglaubigung.
Was sind lebensverlängernde Massnahmen?
Zu den lebensverlängernden Massnahmen gehören insbesondere die künstliche Beatmung und die kardiopulmonale Reanimation, aber auch die künstliche Wasser- und Nahrungszufuhr. Je nach Situation muss auch über Sauerstoff, Medikamente, Transfusion, Dialyse und operative Eingriffe entschieden werden.
Wie ist die Gültigkeit im Ausland?
Behandlung und Betreuung in einem Spital richten sich nach den Gesetzen und Richtlinien des betroffenen Landes. Neben den USA haben u.a. auch Frankreich, Spanien, Deutschland und Österreich eine Gesetzgebung zur Patientenverfügung. Wer längere Zeit im Ausland lebt, kann seine Patientenverfügung in die entsprechende Landessprache übersetzen lassen.
Mit wem soll ich meine Patientenverfügung besprechen?
Es ist sinnvoll den Inhalt der Patientenverfügung mit einer nahestehenden Vertrauensperson und mit dem Hausarzt/der Hausärztin oder dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin (besonders bei konkreter Erkrankung) zu besprechen.
Wie häufig muss man die Patientenverfügung erneuern?
Je aktueller die Patientenverfügung ist, desto verbindlicher ist sie. Wir empfehlen sie alle zwei Jahre oder bei Veränderungen zu überprüfen und neu zu datieren. Das Gesetz macht dazu aber keine Vorschrift.
Wo soll ich meine Patientenverfügung aufbewahren?
Die Patientenverfügung soll zusammen mit anderen wichtigen Dokumenten aufbewahrt werden, zu denen eine Vertrauensperson Zugang hat. Die Ausweiskarte kann man im Portemonnaie mit sich tragen.
Wem soll ich eine Kopie meiner Patientenverfügung geben?
Das Original bleibt zuhause, eine Kopie soll man der Vertretungsperson und dem Hausarzt/der Hausärztin oder dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin geben.
Wen kann ich für eine Vertretung bei medizinischen Entscheidungen anfragen?
Als Vertretungsperson kann jede urteilsfähige Person eingesetzt werden. Wichtig ist, dass diese zur Übernahme der Aufgabe wirklich bereit ist. Sie hat allerdings jederzeit die Möglichkeit von dieser Verantwortung zurückzutreten. Grundsätzlich kann auch ein Arzt/eine Ärztin beauftragt werden.
Welche Personen gelten als Angehörige?
Das neue Erwachsenschutzrecht definiert, dass folgende Personen der Reihe nach entscheidungsberechtigt:
Person, die im Vorsorgeauftrag oder in der Patientenverfügung beauftragt wurde.
Beistand/Beiständin mit Befugnis in medizinischen Angelegenheiten.
Ehepartner und Ehepartnerin/eingetragener Partner und eingetragene Partnerin, mit dem die urteilsunfähige Person einen gemeinsamen Haushalt führt oder welcher regelmässig und persönlich Beistand leistet.
Person, die im gleichen Haushalt lebt und regelmässig und persönlich Beistand leistet.
Kinder
Eltern
Geschwister
Luzern, 08.09.2016/Beat Vogel
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