Antworten auf häufig gestellte Fragen
Soll ich meine Kinder bei der Testamentsredaktion einbeziehen?
Das Testament soll als Schriftstück den eigenen letzten Willen bei der Verteilung des Hab und Guts festhalten. Sollten Sie den Wunsch haben, gemeinsam mit ihren Kindern ihren letzten Willen zu besprechen, ermutigen wir Sie dazu. Ja, besprechen Sie Ihren letzten Willen mit Ihren Kindern und Grosskindern. Vielleicht fördert dies das gegenseitige Verständnis für Ihre Entscheide. Seien Sie aber versichert, dass Ihr Wille zählt. Sie können in Ihrem Testament Ihren letzten Willen festhalten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Legat?
Mit einer Erbschaft vermachen Sie einen Teil Ihres Nachlasses. So wird beispielsweise Caritas zur Miterbin. Meist ist dieser Erbschaftsteil in Prozenten angegeben. Im Gegensatz dazu ist ein Legat ein finanziell festgelegter Betrag; z.B. CHF 5'000.-.
Warum vererben Menschen ihren Nachlass an eine gemeinnützige Organisation?
Viele Menschen möchten auch über das eigene Leben hinauswirken können. Für Caritas sind diese Gaben besonders wichtig. Sie ermöglichen neue Projekte und geben auf diesem Weg vielen von Armut und Not betroffenen Menschen neue Hoffnung.
Kann ich bestimmen für welches Projekt mein Geld eingesetzt wird?
Ja. Sie können in Ihrem Testament bestimmen für welche Projekte oder für welche Themen Caritas Ihren Nachlass einsetzt. Meistens wird jedoch die Organisation oder der Zweck, zum Beispiel «Armutsbekämpfung», genannt.
Wie kann ich mich näher informieren?
Wir beraten Sie gerne auch persönlich.