10 Seiten, davon 2 Seiten leer für Vorsorgeauftrag und 1 Seite Mustervorlage.
7 Seiten Informationen und Wegleitung.
Wer sorgt für Sie, wenn Sie es nicht mehr selber können?
Bestimmen Sie mit Ihrem Vorsorgeauftrag, wer Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie selber nicht mehr dazu in der Lage sind.
Warum brauche ich einen Vorsorgeauftrag?
Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie wer an Ihrer Stelle entscheidet, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Sie halten darin fest, wem Sie die Personensorge, den Rechtsverkehr oder die Vermögenssorge übertragen. Der Vorsorgeauftrag wurde 2013 mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht geschaffen. Er bietet die Chance, heute für die Urteilsunfähigkeit von morgen vorzusorgen.
Sie brauchen einen Vorsorgeauftrag …
… wenn Sie möchten, dass Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner, Ihre eingetragene Partnerin oder Ihr eingetragener Partner Sie in Rechtshandlungen vertritt, welche die ausserordentliche Vermögensverwaltung betreffen. Wenn kein Vorsorgeauftrag vorliegt, muss dafür die Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde eingeholt werden.
… wenn Sie einer anderen Person als dem Ehepartner oder dem eingetragenen Partner ein Vertretungsrecht übertragen möchten.
… wenn Sie im Konkubinat leben, ledig oder verwitwet sind und nicht wollen, dass ein Beistand eingesetzt wird.
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Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Vorsorgeauftrag. Schicken Sie uns eine E-Mail, wenn Sie auf Ihre persönliche Frage keine Antwort finden.
Ist der Vorsorgeauftrag rechtsverbindlich? Ja, wenn er von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet ist.
Was geschieht, wenn jemand mit einem Vorsorgeauftrag urteilsunfähig wird? Die KESB macht eine sogenannte Validierung des Vorsorgeauftrags. Sie prüft, ob der Vorsorgeauftrag richtig erstellt wurde, ob die betroffene Person tatsächlich urteilsunfähig ist
und ob die beauftragte Person fähig ist, den Auftrag wahrzunehmen.
Brauchen Ehepartner und eingetragene Partner auch einen Vorsorgeauftrag? Für die Personensorge (z.B. medizinische Entscheidungen) und den Rechtsverkehr (z.B. Einzahlungen, Versicherungen) sind sie automatisch entscheidungsberechtigt. Für die ausserordentliche Vermögensverwaltung brauchen aber auch Ehepaare und eingetragene Partner einen Vorsorgeauftrag.
Was bedeutet «ausserordentliche Vermögensverwaltung»? Darunter fallen der Verkauf eines Hauses, eines Geschäfts oder von Aktien.
Kann eine Person mehrere Personen gleichberechtigt einsetzen? Ja. Das Gesetz sieht vor, dass eine oder mehrere Personen (z.B. Kinder) gemeinsam beauftragt werden können.
Wann braucht es einen Notar? Wenn jemand nicht mehr schreiben kann, muss der Vorsorgeauftrag vom Notar verfasst und beurkundet werden. Auch bei anspruchsvollen Vermögens- oder Familienverhältnissen ist es sinnvoll, sich juristisch beraten zu lassen.
Wie prüft der Notar, ob eine Person noch urteilsfähig ist?
Der Notar führt mit dem/der Auftraggeber/in ein Beratungsgespräch. Gegenstand dieses Gespräches ist auch die Überprüfung der Urteilsfähigkeit.
Wo kann der Vorsorgeauftrag hinterlegt werden?
Der Vorsorgeauftrag kann beim Zivilstandsamt der Gemeinde hinterlegt werden.
Die Hinterlegung ist aber freiwillig.
Erlischt der Vorsorgeauftrag automatisch beim Todesfall?
Ja. Man kann aber die Nachlassverwaltung in Voraus regeln.
Braucht es neben dem Vorsorgeauftrag noch eine Vollmacht? Ist jemand noch urteilsfähig, kann aber seine Geschäfte nicht mehr selber führen, ist eine Vollmacht sinnvoll. Bank, Post, Versicherungen, AHV, Krankenkasse oder das Steueramt bieten dafür eigene Formulare an. So bleibt man bei langsam abnehmender Handlungs- und Urteilsfähigkeit trotzdem handlungsfähig.